- Die Anmeldung zum Geco-Festival 2024 muss bis spätestens 31.03.2024 mittels vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars per E-Mail an office@geco-festival.at oder über die online Anmeldung auf unserer Website www.geco-festival.at erfolgen. Für den Early Bird Rabatt muss die Anmeldung spätestens bis 31.11.2023 erfolgen.
Zahlungsfrist: 14 Tage!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die eingegangene Anmeldung ein rechtsverbindliches Angebot der Ausstellerin/des Ausstellers ist. - Die Veranstalter:innen des Geco-Festivals sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Sie sind berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch die Veranstalter:innen und die Zulassung erfolgt durch Zusendung von Buchungsbestätigung und Standbestätigung.
Allgemeine Geschäftsbedigungen
(1) Allgemeine Bestimmungen
Der gemeinnützige Verein „Grazer Eco Festival Verein für Nachhaltigkeit“; kurz: Geco-Festival ist Veranstalter des Grazer Eco Festivals. Die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen den Veranstalter:innen und der Aussteller:in/dem Aussteller.
(2) Anmeldung
(3) Teilnahme- & Zahlungsbedigungen
(4) Stornierung
(5) Registrierkassenpflicht
Jede/r Unternehmer:in (Aussteller:in) muss selbst überprüfen, ob prinzipiell die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse für sein/ihr Unternehmen besteht.
Es besteht eine Erleichterung für sogenannte "mobile Gruppen". Verkäufe auf Messen werden als mobile Umsätze gewertet. Unternehmer, die ihre Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen und zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet sind, können ihre Barumsätze nach Rückkehr in ihre Betriebsstätte ohne Aufschub einzeln in einer Registrierkasse nacherfassen. Sie müssen dem Leistungsempfänger jedoch im Zeitpunkt des Umsatzes einen Beleg aushändigen und eine Durchschrift aufbewahren.
Es besteht eine Erleichterung für sogenannte "mobile Gruppen". Verkäufe auf Messen werden als mobile Umsätze gewertet. Unternehmer, die ihre Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen und zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet sind, können ihre Barumsätze nach Rückkehr in ihre Betriebsstätte ohne Aufschub einzeln in einer Registrierkasse nacherfassen. Sie müssen dem Leistungsempfänger jedoch im Zeitpunkt des Umsatzes einen Beleg aushändigen und eine Durchschrift aufbewahren.
(6) Rechnungslegung
Als gemeinnütziger Verein fakturieren wir 10% Ust. bei unseren Preisen. Angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise.
Die Rechnungslegung erfolgt nach positiver Prüfung der Anmeldung einmalig mit Gesamtbetrag und ausschließlich elektronisch!
Unsere Aussteller:innen stimmen hiermit zu, dass Rechnungen vom Verein „Grazer Eco Festival Verein für Nachhaltigkeit“ elektronisch versendet werden!
Die Rechnungslegung erfolgt nach positiver Prüfung der Anmeldung einmalig mit Gesamtbetrag und ausschließlich elektronisch!
Unsere Aussteller:innen stimmen hiermit zu, dass Rechnungen vom Verein „Grazer Eco Festival Verein für Nachhaltigkeit“ elektronisch versendet werden!
(7) Zahlung
Der Aussteller/die Aussteller:in hat nach Einlangen der Rechnung 14 Tage Zeit den Betrag zu begleichen. Die Zahlung ist per Überweisung auf das angegebene Konto zu tätigen - Barzahlung ist nicht möglich.
(8) Standgröße & Nebenkosten
(9) Standzuteilung
Die Standplatzvergabe erfolgt durch die Veranstalter:innen, das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Die Standplatzvergabe erfolgt in Bezugnahme auf die örtlichen Gegebenheiten.
Die Veranstalter:innen behalten sich vor, geringfügige Änderungen der Standplatzgrößen vorzunehmen, wenn die Umstände dies erfordern. Derartige Änderungen werden seitens der Veranstalter:innen rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Veranstalter:innen behalten sich vor, geringfügige Änderungen der Standplatzgrößen vorzunehmen, wenn die Umstände dies erfordern. Derartige Änderungen werden seitens der Veranstalter:innen rechtzeitig bekannt gegeben.
(10) Aufbau & Gestaltung der Stände
(11) Gemeinschaftsstand
Ausstellende dürfen die überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung der Veranstalter:innen nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. Für die Hinzunahme eines anderen Unternehmens mit eigenem Ausstellungsgut ist die Zustimmung durch die Veranstalter*innen notwendig.
(12) Standbetreuung
Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten an beiden Veranstaltungstagen mit Personal besetzt sein. Wird von den Veranstalter:innen wahrgenommen, dass der Stand unbesetzt ist, hält sich der Veranstalter frei, eine Pönale in Höhe von € 500,00 zu verrechnen.
(13) Anweisungen des Veranstalters
Die Aussteller:innen verpflichten sich, in Organisations- und Sicherheitsfragen den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals Folge zu leisten. Dies gilt sowohl für mündliche Anweisungen als auch für schriftliche Anweisungen, etwa in Form von Aussendungen des Veranstalters.
(14) Abstellen von Fahrzeugen & Gütern
(15) Höhere Gewalt & ähnliche Ereignisse
Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die die Veranstalter:innen nicht zu vertreten haben, nicht erfüllt werden können, sind die Veranstalter:innen berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Dem Ausstellenden steht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung von 50% bereits erbrachter Standmieten zu. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf entgangene Gewinne, sind ausgeschlossen.
(16) Haftung
(17) Sonstiges
(18) Tombola
(19) Eco Genius Challenge
Mit der Teilnahme am Ideenwettbewerb „Eco Genius Challenge“ akzeptieren die Teilnehmer:innen folgende Bedingungen:
Die Teilnahme steht allen Personen offen, die 16 Jahre oder älter sind.
Einzelpersonen und Gruppen/Teams bis zu 5 Team-Members werden akzeptiert.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Annahme der Einreichungen endet am 31. Mai 2024, Mitternacht. Die Richtigkeit aller eingereichten Unterlagen und denen darin enthaltenen Informationen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. Für unvollständige und/oder falsche Angaben übernehmen wir keine Haftung. Die Kommunikation zwischen Veranstalter:in und Teilnehmer:in erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Beiträge müssen auf deutsch oder englisch verfasst sein und online per Mail oder Übertragen per WeTransfer an event@geco-festival.at gesendet werden. Für Daten, die auf dem Weg verloren gehen, übernimmt das Geco Festival keine Haftung.
Jeder Beitrag darf nur einmal eingereicht werden, bestehendes Copyright muss gewahrt werden, Rechte von Dritten dürfen nicht verletzt werden. Mit der Übermittlung aller Daten bestätigen die Teilnehmer:innen, dass sie die Nutzungsrechte an Bild- und Tonmaterial sowie das Recht zur Veröffentlichen haben. Mit der Übermittlung der Daten erteilten Teilnehmer:innen dem Veranstalter das Recht, die übermittelten Materialen auch zu kommerziellen Zwecken zu wenden. Dazu gehört auch das Recht Bild und Videomaterial inkl. Tonaufzeichnungen von den Pitches und der Ceremony kommerziell zu nutzen.
Personenbezogene Daten sind von der kommerziellen Nutzung und Veröffentlichung ausgenommen.
Gewinnansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Eco Genius Challenge wird in Kooperation mit den Preissponsoren Sparkasse und LebensGROSS veranstaltet. Das Geco Festivalvertritt die Sponsor:innen während der Planung und Umsetzung, Preisgelder werden in deren Namen gestiftet – das Geco Festival wird zu keiner Leistung verpflichtet.
Wir behalten uns das Recht vor Personen aufgrund von unangemessenem Verhalten, unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulation von der Challenge auszuschließen.
Mit Übergabe des Preisgeld und des Pokals endet jegliche Verantwortung des Veranstalters gegenüber Teilnehmer:innen. Für etwaige Mängel (Sach- oder Rechts-) an den gestifteten Gewinnen haftet das Geco Festival nicht.
Es ist keine Barauszahlung möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Geco Festival behält sich das Recht vor, Teilnahmebedingungen anzupassen, besonders im Bezug auf rechtliche oder technische Inhalte. Die aktuelle Version ist online abrufbar.
Als Veranstalter:innen übernehmen wir keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder nachträglich werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bedingungen unangetastet.
Die Teilnahme steht allen Personen offen, die 16 Jahre oder älter sind.
Einzelpersonen und Gruppen/Teams bis zu 5 Team-Members werden akzeptiert.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Annahme der Einreichungen endet am 31. Mai 2024, Mitternacht. Die Richtigkeit aller eingereichten Unterlagen und denen darin enthaltenen Informationen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. Für unvollständige und/oder falsche Angaben übernehmen wir keine Haftung. Die Kommunikation zwischen Veranstalter:in und Teilnehmer:in erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Beiträge müssen auf deutsch oder englisch verfasst sein und online per Mail oder Übertragen per WeTransfer an event@geco-festival.at gesendet werden. Für Daten, die auf dem Weg verloren gehen, übernimmt das Geco Festival keine Haftung.
Jeder Beitrag darf nur einmal eingereicht werden, bestehendes Copyright muss gewahrt werden, Rechte von Dritten dürfen nicht verletzt werden. Mit der Übermittlung aller Daten bestätigen die Teilnehmer:innen, dass sie die Nutzungsrechte an Bild- und Tonmaterial sowie das Recht zur Veröffentlichen haben. Mit der Übermittlung der Daten erteilten Teilnehmer:innen dem Veranstalter das Recht, die übermittelten Materialen auch zu kommerziellen Zwecken zu wenden. Dazu gehört auch das Recht Bild und Videomaterial inkl. Tonaufzeichnungen von den Pitches und der Ceremony kommerziell zu nutzen.
Personenbezogene Daten sind von der kommerziellen Nutzung und Veröffentlichung ausgenommen.
Gewinnansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Eco Genius Challenge wird in Kooperation mit den Preissponsoren Sparkasse und LebensGROSS veranstaltet. Das Geco Festivalvertritt die Sponsor:innen während der Planung und Umsetzung, Preisgelder werden in deren Namen gestiftet – das Geco Festival wird zu keiner Leistung verpflichtet.
Wir behalten uns das Recht vor Personen aufgrund von unangemessenem Verhalten, unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulation von der Challenge auszuschließen.
Mit Übergabe des Preisgeld und des Pokals endet jegliche Verantwortung des Veranstalters gegenüber Teilnehmer:innen. Für etwaige Mängel (Sach- oder Rechts-) an den gestifteten Gewinnen haftet das Geco Festival nicht.
Es ist keine Barauszahlung möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Geco Festival behält sich das Recht vor, Teilnahmebedingungen anzupassen, besonders im Bezug auf rechtliche oder technische Inhalte. Die aktuelle Version ist online abrufbar.
Als Veranstalter:innen übernehmen wir keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder nachträglich werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bedingungen unangetastet.